Erkrankt oder verunglückt ein Pferd oder geht es unerwartet mit Tod ab, so ist der Eigentümer verpflichtet, unverzüglich einen Tierarzt beizuziehen und ein Vorstandsmitglied davon in Kenntnis zu setzen, welches die nötigen Vorkehrungen für eine sofortige Verwertung des Tieres trifft. Erklärt der behandelnde Tierarzt ein versichertes Pferd für unheilbar krank oder bleibend unbrauchbar, hat er dem Geschäftsführer ein entsprechendes Zeugnis einzusenden.