VIII. Bekanntmachungen und Mitteilungen

Bekanntmachungen

Art. 26

Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen - soweit das Gesetz diese vorschreibt - im Schweizerischen Handelsamtsblatt

 

Mitteilungen

Art. 27

Die Mitteilungen der Genossenschaft an die Mitglieder erfolgen schriftlich oder auf dem elektronischen Weg.

 

Pferdeversicherungs-Genossenschaft

der Region Thun

Allmendingenstrasse 11

3608 Thun

 

info@pferdeversicherung-regionthun.ch