- Automatische Schatzungsanpassung für Pferde bis 3 jährig
(Artikel 4 Spezielle Versicherungsbedingungen)
- Obligatorische Revision der 4 jährigen Pferde vor Ort
- Pferde ab 5 jährig, die nachgeschätzt werden sollen, müssen jeweils bis
Ende Februar bei der Geschäftsstelle schriftlich mit Anmeldeformular
gemeldet werden.
- Schatzungsmaximum für Pferde Fr. 10'000.00
- Schatzungsmaximum für Ponys Fr. 1'800.00 bis Fr. 2'500.00
- Prämiensatz für Ponys 4 %
- Ab dem 15. Altersjahr werden die Pferde zurück geschätzt,
nämlich 10 % pro Jahr vom höchsten Schatzungswert bis auf ein Minimum
von Fr. 3'500.00
- Gemäss Statuten spezielle Versicherungsbedingungen Art. 13 Abs. 4 kann die
Pferdeversicherungs-Genossenschaft Beiträge an Tierspitalbehandlungskosten
ausrichten, wenn vor der Einlieferung des Pferdes ein Vorstandsmitglied oder der
Genossenschaftstierarzt Einwilligung erteilt hat (35 % der Rechnung höchstens Fr.
1'000.--). Wird die Einlieferung nicht gemeldet, ist die Versicherung nicht
verpflichtet, einen Beitrag auszurichten.
500.00 - 5'000.00 4,0 %
5'100.00 - 6'000.00 4,5 %
6'100.00 - 7'000.00 5,0 %
7'100.00 - 8'000.00 5,5 %
8'100.00 - 9'000.00 6,0 %
9'100.00 - 10'000.00 7,0 %